Wir haben ein ausgeprägtes Verständnis für die Risiken von Sanitätshäusern und Apotheken. Für unsere Mandantschaft ist es von zentraler Bedeutung, die Rechtsfolgen berufsspezifischer Gesetze und Verordnungen genau zu verstehen und die daraus richtigen präventiven Schritte abzuleiten.
Abschluss günstiger Regelungen mit dem Rückversicherer
Zivilrechtliche Haftung, Gesundheitsschäden, Dokumentationspflichten, Beratungs- oder Behandlungsfehler, Beweislastumkehr, Medikamentenabgabe, Rezeptabrechnung. Wir kennen die Anforderungen von Sanitätshäusern und Apotheken und die damit verbundenen Risiken im Detail. Wir stellen sicher, dass im Versicherungsumfang entsprechend günstige Klauseln für Sie im Vertragswerk vereinbart sind. Hierzu gehört insbesondere die Mitversicherung von Regressverfahren der Sozialversicherungsträger, Beratungshaftung, Vermögensschäden und Folgeschäden, die Absicherung der Geschäftsführung bei wissentlichen Pflichtverletzungen, Organisations- und Auswahlverschulden sowie vorgezogene Rettungskosten. Darüber hinaus erweitern wir den Umfang der Rechtsschutzklausel zur Abwehr unberechtigter Ansprüche über das sonst übliche Maß hinaus.