Die Krankentagegeldversicherung ist für viele Selbstständige und Geschäftsführer eine wichtige Komponente bei der Absicherung der Arbeitskraft. Welche Stolperfallen zu beachten sind, möchten wir in diesem Beitrag skizzieren.
Private Krankenversicherung
Weit verbreitet ist die private Krankenversicherung bei Selbstständigen. Das ist nicht überraschend, nachdem die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren massiv angestiegen sind. So zahlt ein gesetzlich freiwillig Versicherter 2022 inzwischen einen Höchstbetrag von monatlich 911,87 EUR bei einem Gesamteinkommen ab 58.050 EUR (inkl. Pflegeversicherung und Krankentagegeld). Die Tendenz ist aufgrund stetig steigender Beitragsbemessungsgrenzen ebenfalls ansteigend. Zum Gesamteinkommen gehören nahezu alle Einkünfte, insb. auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Grund genug für viele Unternehmer sich für eine private Absicherung zu entscheiden.
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung ist oftmals ein Bestandteil der privaten Krankenversicherung und leistet pro Tag Verdienstausfall ein Tagegeld in vertraglich festgelegter Höhe. Zu den Verdienstausfalltagen zählen auch Samstage, Sonntage und Feiertage. Viele Tarife dynamisieren das Tagegeld ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten durch eine jährliche Erhöhung der Tagegeldsätze oder geben dem Versicherten ein Recht auf Anpassung, wenn sich sein Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit erhöht hat. Manche Tarife verzichten in Abänderung von bei bestehender Krankheitskosten-Vollversicherung auf Wartezeiten oder auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers. Andere Tarife sehen feste Vertragslaufzeiten von bis zu 60 Monaten vor. Auch der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsschluss ist eine häufig angebotene Variante, die allerdings zulasten niedriger Prämien geht.
Karenzfristen
Weite Verbreitung finden Krankentagegeldtarife mit einer Karenzfrist der bekannten Sechs-Wochen-Frist d.h. von 42 Tagen, welche sich an der Entgeltfortzahlung bei Angestellten orientiert. Dies stellt bei Ausschreibungen in der privaten Krankentagegeldversicherung für private Versicherte regelmäßig ein sinnvolles Mittelmaß an Preis/Leistung dar.
Geschäftsführervertrag und private Krankentagegeldversicherung
Ein Geschäftsführeranstellungsvertrag bzw. ein Geschäftsführervertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne von § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Er ist die finanzielle Grundlage für die Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer. Damit bildet er die notwendige Ergänzung zu der Berufung zum GmbH-Geschäftsführer. Problematisch werden Konstellationen, in denen privat versicherte Entgeltfortzahlungen für die Dauer von drei-, sechs Monaten oder einem Jahr vereinbart haben und die Karenzfristen der privaten Krankenversicherung innerhalb dieses Zeitraums ablaufen.
Private Krankenversicherer können im Rahmen vertraglicher Obliegenheiten zum Zweck der Leistungsregulierung zweckdienliche Auskünfte beim Versicherten oder behandelten Ärzten einholen. Somit gelangt der Versicherer typischerweise auch an den Gesellschafter- und/oder Geschäftsführervertrag.
Anspruchsgrundlage
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung. Sie dient dem Zweck, bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit den Einkommensausfall zu decken. Solange der Versicherte weiterhin Entgeltfortzahlung oder ggf. weitere Einnahmen erhält, besteht oftmals kein Anspruch auf das Krankentagegeld.
Unsere Lösung:
Das Kollegium aus den Abteilungen Versicherungsrecht, Corporate Solutions und Vorsorgemanagement bewertet die Arbeitskraftabsicherung von Selbstständigen und Geschäftsführern aus einer interdisziplinären unternehmerischen und versicherungsrechtlichen Perspektive.
Rahmenbedingungen wie z.B. die Höhe des Absicherungsbedarfs, die Rechtsform des Unternehmens, die Verfügbarkeit sonstiger dauerhafter Einkünfte (z.B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung [Achtung! Auch Vermietungseinnahmen aus der Vermietung von Immobilien an das Unternehmen selbst]) und auch Regelungen im Gesellschafter- und/oder Geschäftsführervertrag spielen eine entscheidende Rolle.
Unsere Experten stellen sicher, dass ein rechtssicherer, vertretbarer Versicherungsschutz hergestellt wird, der den Anforderungen an die konkreten Mandatsumstände des Einzelfalls bestmöglich Rechnung trägt. Ggf. können Gestaltungen in Anspruch genommen werden, um die Kosten für Verdienstausfälle, statt privat aus bereits versteuertem Einkommen, als Betriebsausgabe des Unternehmens steuerlich geltend zu machen.