Beiträge

Ein wirtschaftlich herausforderndes Jahr liegt hinter dem Mittelstand, insbesondere dem Handwerk. Gerade in einer Zeit, in der unklare Situationen im Fördermittelbereich und gerichtliche Entscheidungen die Unternehmen unter Druck setzen, steigt der Bedarf an externer Beratungsexpertise, meint Pascal Zerwas, Gründer und CEO der EFFEKT Unternehmensgruppe.

Für den Mittelstand geht ein Jahr der wirtschaftlichen Rezession vorbei. Wie blicken Sie auf die letzten zwölf Monate aus ökonomischer Perspektive?

Weder können wir aus unserer Position einen wirtschaftlichen Niedergang noch ein Comeback der vermeintlich guten alten Zeiten ablesen.

Gerade der Mittelstand mit Schwerpunkt Handwerk ist aufgrund der unklaren Situation im Bereich der Förderungen sehr gefordert gewesen und wird dies 2024 weiter sein. Bezeichnend dafür setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November etliche Entscheider in Firmen unter Druck. Ob und wenn ja welche Mehrausgaben für die Wirtschaft nun entstehen, ist eine Frage, mit der sich viele Betriebe besorgt befassen. Das erhöht aus unserer Sicht automatisch die Notwendigkeit von externer Beratungsexpertise, die Firmen in den seltensten Fällen komplett inhouse abdecken können.

Mit welchen Prognosen gehen Sie ins neue Jahr?

Eine Glaskugel hat niemand. Dennoch rechnen wir damit, dass eine Entspannung der wirtschaftlichen Lage wahrscheinlich ist – sollten keine neuen geopolitischen Konflikte auftreten, die beispielsweise Inflation, hohe Energiepreise und gedrosseltes Wachstum befördern.

Auf eine Entspannung der Lage baut auch der Mittelstand. Noch teurere Material- und Rohstoffkosten wären für die große Mehrheit kaum stemmbar.

Laut Umfragen gehen viele Mittelständler und unter anderem Handwerksbetriebe mit Versicherungen auch in dieser angespannten Marktlage erst recht hart ins Gericht. Assekuranzen würden nicht immer die beste Beratung im Sinne des Kunden anbieten. Teilen Sie diese Ansicht auch für 2023/24 oder haben sich die Verhältnisse geändert?

Herausforderungen, die wir im Kontakt mit Wirtschaftsentscheidern sehen können, wiederholen sich standortunabhängig immer wieder. Die große Mehrheit der Versicherer kommuniziert leider zu intransparent und berät zu vertriebsorientiert. Das bestätigen auch unabhängige Umfrage-Ergebnisse in regelmäßigen Abständen.

Fehlende Transparenz ist dabei nicht ein Versehen oder durch Zufall bedingt. Die große Mehrheit der etablierten Assekuranzen agiert bewusst intransparent, um schnell an hohe Provisionen zu kommen. Heißt auch: Transparenz wäre schlecht für das Geschäftsmodell von den meisten etablierten Versicherern, die dadurch im Nachteil wären.

Die Schwierigkeit für Unternehmen: Gerade in wirtschaftlich normalen Zeiten sind teure Policen eine Last. Aufgrund der aktuellen Marktphase wiegen kostenintensive Beratungen noch viel schwerer. Nur auf Kostenersparnis als Reaktion zu setzen, birgt aus unserer Sicht allerdings ernsthafte Risiken.

Im Schadensfall entscheidet schließlich qualitativ hochwertige Beratung über Erfolg und Misserfolg. Ganz auf Versicherungen aufgrund anstehender Kosten zu verzichten, macht so wenig Sinn. Guter Versicherungsschutz wird so zum Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten mit Mängeln in der Absicherung.

Welche Herausforderungen resultieren daraus für kleine und mittlere Unternehmen?

Führungskräfte, Manager und CEOs sollten sich vergewissern, das fehlende Beratung in puncto Rechtsberatung oder Versicherungen mit das größte Risiko in den aktuellen Zeiten darstellt. Denn ist der Schaden erstmal da, übersteigen wirtschaftliche Schäden die eingesparten Mittel ohne externe Beratung um ein Vielfaches.

Insofern gilt es die Waage zwischen Kostenoptimierung und Risikomanagement zu finden, um auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit festen Sicherheiten zu planen. Anders formuliert: Ein strategisch denkender Unternehmer sollte niemals auf Kosten der Qualität einen schlechten Versicherungsschutz akzeptieren.

Was empfehlen Sie abschließend involvierten Unternehmen in der aktuellen Marktlage für das neue Jahr?

Die Risiken, denen Unternehmen 2024 ausgesetzt sind, bewerten wir als sehr facettenreich und komplex. Diese alle im Einzelnen auszuführen wäre zu umfangreich und wenig greifbar. In persönlichen Gesprächen sollten sich Unternehmen – insbesondere aus Mittelstand, Handwerk, Kälte und Klima – von juristischer Seite und persönlich beraten lassen.

Denn ein gutes Produkt und fachkundige Mitarbeiter für das Tagesgeschäft zu haben ist eine Seite der Medaille.

Ohne einen wettbewerbsfähigen Versicherungsschutz, sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland relevante Geschäftsmodelle jedoch akut gefährdet. Die Awareness dafür ist noch zu schwach ausgeprägt, was wiederrum eine massive Herausforderung für unsere Wirtschaft darstellt. Es gilt: Der Markt ist im Umschwung und guter Versicherungsschutz wird auch im Jahr 2024 nicht selbstverständlich.

__

Sie wünschen eine Beratung oder haben noch weitere Fragen? Wir freuen uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

Das Interview auf Mittelstand-Nachrichte.de finden Sie auch unter folgenden Link:  „Der Markt ist im Umschwung“.

Herzlich Willkommen bei EFFEKT®

 

EFFEKT® ist ein interdisziplinäres, juristisch geprägtes Dienstleistungsunternehmen mit versicherungsnahen Tätigkeitsfeldern und Beratung von mittelständischen Unternehmen. Unser Branchenwissen zeichnet uns aus. Für die verschiedenen Tätigkeitsfelder haben wir eine tiefgehende Expertise aufgebaut und bieten unseren Kunden und Mandanten nur die beste Beratung. Unser Team verkörpert diese Werte im täglichen Miteinander.

Als familiär geführte mittelständische Unternehmensgruppe vertrauen wir als Arbeitgeber in die Fähigkeiten unserer Mitarbeiter und schaffen Rahmenbedingungen, in denen sich unsere Mitarbeiter wohlfühlen und in denen sie Ihre vielfältigen Potentiale abrufen können. Ob Kaffee am Morgen, Getränke, Open-Door-Policy oder Freizeiträume – wir fördern eine Atmosphäre, in der Werte wie Kollegialität, Wertschätzung und eine positive Feedback-Kultur zum Ausdruck gebracht werden sollen.

 

Wir bieten Ihnen die Chance auf eine vielseitige Tätigkeit mit der Möglichkeit zur fachlichen und persönlichen Entwicklung und langfristigen Perspektiven in einem engagierten Herzblut-Team in einem Unternehmen mit schnellen Kommunikationswegen und flachen Hierarchien. Geregelte Arbeitszeiten für eine ausgewogene Work-Life-Balance, regelmäßige Mitarbeiterevents und ein spannendes Tätigkeitsfeld, in dem Sie dazu beitragen, unsere Geschäftskunden rechtssicher aufzustellen und deren Interessen auf hohem Niveau zu vertreten.

 

Wir suchen Sie für unsere innovative stark wachsende EFFEKT Unternehmensgruppe zur Beratung von mittelständischen Unternehmen als:

 

Volljurist (Syndikusrechtswanwalt) (m/w/d)

für unsere Schadenberatung sowie projektbezogene Mandantenbetreuung

 

IHRE AUFGABEN AUF EINEN BLICK

  • Betreuung unserer gewerblichen Mandanten in wirtschaftsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Fragestellungen einschließlich Abwehr von Ansprüchen Dritter
  • Erstellung von Anspruchsschreiben
  • Komplettabwicklung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Schadenaufnahme und Schadenbearbeitung, Erstellung von Schadenanzeigen, telefonische und schriftliche Korrespondenz mit Risikoträgern sowie weiteren Beteiligten, Reklamationsbearbeitung
  • Beratung der Geschäftsleitung in allgemein zivilrechtlichen Fragestellungen
  • Weiterentwicklung der Schadenabteilung und der internen Prozesse
  • Projekte und Sonderaufgaben

Damit überzeugen Sie uns

  • abgeschlossenes erstes und zweites Staatsexamen
  • Interesse an der Schadenbearbeitung und Unterstützung unserer Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche
  • Erfahrungen und Interesse in den Bereichen Versicherungsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und AGB
  • hervorragende kommunikative Fähigkeiten (sowohl mündlich als auch schriftlich), in Verbindung mit einem überzeugenden Auftreten
  • Organisations- und Entscheidungsfähigkeit

 

INTERESSIERT?

 

UNSER EFFEKT-PAKET FÜR SIE

  • eine ausführliche Einarbeitung „on the job“ mit intensiver Betreuung und regelmäßigen Feedback-Gesprächen
  • Möglichkeit zur Weiterbildung zum Fachanwalt
  • 30 Tage Urlaubsanspruch zzgl. Sonderurlaub für besondere Ereignisse
  • ein attraktives Gehaltspaket mit Option auf Fahrtkostenzuschuss, Umzugskostenzuschuss sowie Home-Office
  • Sie wachsen perspektivisch in die Funktion des Syndikusrechtsanwalts. Hieraus ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten zur Einkommenssteigerung
  • regelmäßige Mitarbeiterevents wie Grill- und Sommerfeste, gemeinsame Mittagsessen mit dem gesamten Team, Weihnachts- und Winterfeier
  • Modernste Büroausstattung (3 Monitore gehören hier zum Standard, Klimaanlage in jedem Büro, hochdigitalisierte Abläufe)

Unsere Personalreferenten freuen sich auf Ihre Bewerbung!

 

KONTAKT & INFORMATION

EFFEKT Human Resources®

bewerbung(at)effekt.de

02630/96238-2450
56218 Mülheim-Kärlich

www.effekt.de

 

Immer mehr Unternehmen und private Haushalte setzen auf die Kraft der Sonne zur nachhaltigen Stromerzeugung. Laut dem Statistischen Bundesamt waren bereits im März 2023 auf deutschen Grundstücken und Dächern gut 2,6 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 70.600 Megawatt installiert.

Viel zu selten stellen sich die Betreiber einer PV-Anlage jedoch die Frage, welche reellen Haftungsrisiken hier tatsächlich lauern und welche Elemente im Versicherungsschutz unbedingt berücksichtigt werden sollten.

Photovoltaikanlagen – Versicherung oder Erweiterung der Wohngebäudeversicherung?
Eigentümer von Wohngebäuden, die eine Photovoltaikanlage installieren möchten, benötigen eine umfassende Absicherung gegen unvorhersehbare Sachschäden. Da die Kosten im Schadenfall schnell hoch sein können, stellt sich hier die Frage, ob es sinnvoller ist, die Photovoltaikanlage in die bestehende Gebäudeversicherung einzubeziehen oder eine separate Photovoltaikanlagen-Versicherung ein­zurichten. Beide Optionen sind möglich, jedoch gibt es Unterschiede.

Photovoltaikanlagen und Wohngebäudeversicherungen
In den Standardprodukten der Gebäudeversicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt ist die Absicherung von Photovoltaikanlagen in der Regel nicht enthalten, sodass die Erweiterung der bestehenden Wohngebäudeversicherung erforderlich ist. Für die Anpassung ist eine Erhöhung der Versicherungssumme unerlässlich, was folglich dazu führt, dass auch die Versicherungsprämie steigt.

Damit ein ausreichender Schutz vorhanden ist, sollten Sie die Photovoltaikanlagen-Versicherung immer individuell auf Ihre Anlage abstimmen und hierbei auch die Versicherungssumme nicht zu knapp kalkulieren.

Hinweis:
Selbst wenn Sie die Photovoltaikanlage in einer separaten Absicherung platzieren, müssen Sie dem Wohngebäudeversicherer die Installation der Photovoltaikanlage aus Obliegenheitsgründen anzeigen. Geschieht dies nicht, könnte der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder gar vollständig verweigern, da die Photovoltaikanlage als sog. Gefahrenerhöhung gilt.

Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen
Obliegenheiten sind Pflichten und Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, die vom Versicherungsnehmer eingehalten werden müssen.

Regelmäßig wird durch die Wohngebäudeversicherer von den Eigentümern verlangt, alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Zum Beispiel sollte das Gebäude mit weiteren Absicherungen (z.B. Blitzschutz) ausgestattet werden, was wiederum weitere Kosten für den Eigentümer verursacht.

Beim Abschluss einer separaten Photovoltaikanlagen-Versicherung ist dies nicht erforderlich. Zudem sichert eine Wohngebäudeversicherung lediglich die im Versicherungsschein genannten versicherten Gefahren ab. Die Photovoltaikanlagen-Versicherung hingegen ist eine sog. Allgefahrenversicherung, d.h. lediglich die ausdrücklich im Vertrag oder den zugrunde­liegenden Bedingungen ausgeschlossenen Gefahren sind nicht versichert.

Beispiel:
Spannungsschwankungen im Netz, deren Ursache nicht genau nachvollzogen werden konnten, führten zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Über die PV-Versicherung ist der Schaden versichert, über die Wohngebäudeversicherung jedoch nicht. Gleiches gilt hier auch für den daraus entstandenen Ertragsausfall.

Haftpflichtschäden durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage
Wird eine Photovoltaikanlage betrieben, sollte eine Betreiberhaftpflichtversicherung in Erwägung gezogen werden. Dies kann in einem gewissen Rahmen Bestandteil einer Privathaftpflichtversicherung sein. Die Betreiberhaftpflichtversicherung deckt alle Risiken ab, für die der Betreiber gegenüber Dritten haften muss. Dies umfasst Personenschäden, Sachschäden inklusive Allmählichkeitsschäden und Einleitungsschäden.

Batteriespeicher als Zusatz
Eine Vielzahl von Photovoltaikanlagen sind mit einem Batteriespeicher ausgestattet. Dazu zählen kleine Batterien im Keller von Privatobjekten oder größere Batteriespeicher von Unternehmen.

Die Photovoltaikanlagen-Versicherung ist in der Regel so aufgebaut, dass die Absicherung für die ganze Anlage gilt. Sie schließt also Module, Leitungsnetz und Montagegestell sowie Wechselrichter, Einspeisezähler und auch Batteriespeicher (auch der nachträgliche Einbau) ein.

Batterien auf Lithium-Ionen-Basis sind leicht entflammbar, wodurch ein erhöhtes Risiko für Schäden durch Brände entsteht. Durch Schäden am Batteriespeicher kann so schlimmstenfalls das gesamte Gebäude mitsamt Photovoltaikanlage zerstört werden. Außerdem ist nicht nur die Reparatur der Anlage mit hohen Kosten verbunden, sondern auch der durch die ausgefallene PV-Anlage hervorgerufene Ertragsausfall. Zudem muss bei einer defekten Photovoltaikanlage die fehlende Energie für den Eigenverbrauch durch Fremdstrom ersetzt werden.

Haftpflichtschaden bei Nachbarn
Angenommen, es kommt zu einem Schadensfall durch den Brand eines Batteriesystems. Durch den Brand kommt es zu Beschädigungen des eigenen Gebäudes und ggf. der Gebäude oder anderer Wertgegenstände (z.B. Fahrzeuge) in der Nachbarschaft. Der Eigentümer kann auch dann haften, wenn ihm kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Daher lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen. Die private Haftpflicht- einschließlich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung stellen ein absolutes Muss dar. Der Regress eines Kasko- oder Gebäudeversicherers kann existenzvernichtende Größenordnungen annehmen. Besonders wichtig ist das Kleingedruckte: Was sieht die Versicherung bei fahrlässigem Verhalten vor?

Daraus lässt sich ableiten, dass der Verursacher eines Brandes, ob vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, auch für den daraus resultierenden Schaden beim Nachbarn haftet.

Fazit:
Eine umfassende Absicherung gegen unvorhergesehene Schäden ist lediglich über eine separate Photovoltaikanlagen-Versicherung vollumfänglich möglich, da diese als Allgefahrendeckung wesentlich umfassender als eine Wohngebäudeversicherung ist.

Sie sind selbst Eigentümer einer Photovoltaikanlage oder überlegen, zukünftig eine solche zu betreiben? Lassen Sie sich von unseren Juristen für eine höchstmögliche Rechtssicherheit beraten und kontaktieren Sie uns noch heute.

Unsere Mandanten sind insbesondere mittelständische Unternehmen der Bauwirtschaft. Die Schnittmengen aus Versicherungsrecht und Baurecht sind in vielen Fällen fließend. Neben unseren technisch versierten Kollegen sind deshalb regelmäßig juristische Erwägungen aus beiden Rechtsgebieten gefragt, um Sachverhalte zutreffend antizipieren zu können und die effizientesten Schlussfolgerungen für unsere Mandanten umsetzen zu können.

Wir haben unsere juristischen Beratungskapazitäten weiter ausgebaut und freuen uns, Herrn Rechtsanwalt Thomas Enders in den Reihen unseres Expertenteams aufnehmen zu können.

Mit seinem Studium der Rechtswissenschaften an der renommierten Universität Marburg sowie dem Referendariat im OLG-Bezirk Koblenz legte er den Grundstein für seine Karriere als Rechtsanwalt. Über 15 Jahre arbeitete er als Justiziar in einem internationalen Konzern und konzentrierte seine Expertise vor allem auf das Fachgebiet des Baurechts. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), entsprechende Gewährleistungs- und Haftungsfragen, Werkverträge sowie allgemeines Vertragsrecht gehörten dabei zu seinem täglichen Geschäft. Mit fachlicher Kompetenz und Praxisnähe erfüllt Herr Enders jegliche Ansprüche, um Vorgänge aus diesen Rechtsbereichen analysieren und bewerten zu können.

Herr Enders wird unser Beratungsportfolio u.a. im Bereich der Schadensprävention und die EFFEKT® Schadenberatung insbesondere im Bau- und Werkvertragsrecht sowie Wirtschaftsrecht ergänzen.

 

 

 

Ihr Kontakt zu uns

Telefon: +49 2630 96238-0
Email: info@effekt.de
WhatsApp: +49 2630 96238-0

Oder schreiben Sie uns direkt: