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Der kalte Wind des Wettbewerbs weht dem deutschen Mittelstand immer heftiger um die Ohren. Hinzu kommen gravierende Probleme am heimischen Standort – vom Fachkräftemangel bis zu hohen Steuerbelastung. Um da zu bestehen, braucht es die richtigen Ratgeber und einen klaren Finanz- und Rentabilitätsplan für die Unternehmen und die Unternehmerfamilien, sagt Gastautor Pascal Zerwas von der EFFEKT Unternehmensgruppe.

Der deutsche Mittelstand steht vor großen Herausforderungen. Die Konkurrenz aus Fernost, der grassierende Fachkräftemangel daheim, dazu die im internationalen Vergleich sehr hohen Lasten durch Energiepreise oder Steuersätze – an Aufgaben für Geschäftsführer und Vorstände mittelständischer Firmen in Deutschland mangelt es derzeit wahrlich nicht. Einerseits müssen Kosten gesenkt werden, andererseits sind Innovationen unverzichtbar.

Die zentrale Frage für viele Chefinnen und Chefs lautet derzeit: Wie sichere ich Liquidität und wie verschaffe ich mir neuen Freiraum, um Innovationen und Wachstum zu finanzieren? Damit nähern wir uns einem Kernbereich, der auch das Kerngeschäft von EFFEKT bedeutet: Liquidität, Steuern und Haftung. Oder ausführlicher formuliert: Liquidität verbessern und Vertragskosten reduzieren; Haftung reduzieren und Vertragssicherheit steigern; Steuergestaltung, Vermögensoptimierung und Strukturen.

Wir beobachten häufig erhebliche Mängel im Versicherungsbereich mittelständischer Unternehmen. Viele sind überversichert, was zu unnötig hohen Kosten führt. Andere sind unterversichert oder gar nicht versichert, wodurch sie kurzfristig sparen, aber langfristig die Existenz ihres Unternehmens riskieren. Da braucht es nicht nur ökonomischen, sondern auch juristischen Rat, um den Versicherungsschutz zu optimieren.

Oft werden Policen voreilig gekündigt, obwohl gewerbliche Versicherungen von großer Bedeutung sind. Vertriebsorientierte und intransparente Versicherungen verursachen zusätzliche Probleme. In diesem Kontext bietet die EFFEKT Unternehmensgruppe aus Mülheim-Kärlich fachkundige Beratung.

Die EFFEKT Unternehmensgruppe wurde 2007 gegründet und hat sich auf rechtssichere Versicherungsverträge, Schadensabwicklung, Altersvorsorge, Vermögensoptimierung, Risikomanagement und betriebswirtschaftliche Optimierung spezialisiert. Zielgruppe sind Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter und Inhaber. Die Arbeitsweise ist interdisziplinär mit einem Fokus auf ökonomisch pragmatische Beratung und juristische Präzision. Ein Team aus über 50 Ökonomen und Juristen, unterstützt von einem Netzwerk aus Aktuaren, Sachverständigen und Rechtsanwälten, sorgt für umfassende Lösungen.

Versicherungen: Schutz und Optimierung

Der optimale Versicherungsschutz ist für Unternehmen unverzichtbar. Doch oft sind die Policen intransparent und vertriebsorientiert. Dies führt dazu, dass Unternehmen zu viel bezahlen und dennoch nicht ausreichend abgesichert sind. Besonders mittelständische Betriebe im Handwerk und Baugewerbe sind betroffen. Die EFFEKT Unternehmensgruppe hilft, diese Probleme zu lösen, ohne den wichtigen Versicherungsschutz zu gefährden. Durch genaue Analyse und Optimierung werden unnötige Ausgaben vermieden und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet.

Altersvorsorge für Unternehmer

Ein weiteres zentrales Thema in der Beratungsarbeit ist die steuerlich wie rechtlich optimierte Altersvorsorge für Unternehmer – die, ganz wichtig, zwingend zu trennen sein sollte von der Finanzplanung des Unternehmens selbst. Viele Selbstständige sind nicht pflichtversichert und haben daher geringe Ansprüche an die deutsche Rentenversicherung. Es ist wichtig, selbst vorzusorgen, um im Alter abgesichert zu sein. EFFEKT bietet maßgeschneiderte Lösungen, die insolvenzgeschützt und steueroptimiert sind. Dabei stehen nachhaltige und kostengünstige Investmentstrategien im Vordergrund, kombiniert mit hoher Flexibilität und Planungssicherheit.

Herkömmliche Vorsorgelösungen wie private Rentenversicherungen sind oft nicht mehr zeitgemäß. EFFEKT entwickelt innovative Modelle, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmern abgestimmt sind. Die Beratung erfolgt durch unser festangestelltes Expertenteam aus mehr als 50 Juristen und Ökonomen, um eine rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten. Dies sichert den Unternehmern eine sorgenfreie Zukunft und vermeidet typische Fehler bei der Altersvorsorge. Unterstützt werden die festangestellten Expertinnen und Experten durch ein Netzwerk aus Aktuaren, Sachverständigen oder Rechtsanwälten.

Erfolgskriterien und Voraussetzungen für die Beratung mittelständischer Unternehmen

Erfolgreiche Beratung im Mittelstand erfordert spezifische Voraussetzungen. Dazu zählen fundierte Kenntnisse der Branchenbesonderheiten und eine detaillierte Analyse der Unternehmenssituation. EFFEKT setzt auf eine präzise Schwachstellenanalyse, die die spezifischen Risiken und Potenziale eines Unternehmens aufdeckt. Nur so können maßgeschneiderte Lösungen entwickelt und erfolgreich umgesetzt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die enge Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern im Unternehmen. EFFEKT legt großen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu Geschäftsführern und Gesellschaftern. Dies ermöglicht eine effektive Kommunikation und die Umsetzung von Strategien, die genau auf die Bedürfnisse und Ziele des Unternehmens abgestimmt sind. In der Beratung ist es entscheidend, dass die Experten dauerhaft als Partner agieren und ihre Klienten erfolgreich bei der praktischen Umsetzung ihrer Ratschläge unterstützen.

Die interdisziplinäre Arbeitsweise von EFFEKT ist ein weiterer Erfolgsfaktor. Durch die Kombination von ökonomischer und juristischer Expertise können komplexe Probleme ganzheitlich betrachtet und gelöst werden. Dies ist besonders wichtig in Bereichen wie Versicherungsrecht und Vorsorgelösungen, wo wirtschaftliche und rechtliche Aspekte eng miteinander verknüpft sind.

Bedeutung von EFFEKT als Arbeitgeber

Die EFFEKT Unternehmensgruppe spielt auch als Arbeitgeber eine wichtige Rolle. Mit einem Team aus hochqualifizierten Ökonomen und Juristen bietet EFFEKT sichere Arbeitsplätze in einem dynamischen Umfeld. Die interdisziplinäre Arbeitsweise und die Fokussierung auf praxisnahe und juristisch präzise Lösungen machen EFFEKT zu einem attraktiven Arbeitgeber. Dies trägt zur langfristigen Stabilität des Unternehmens bei und sichert dessen Position als bedeutender Akteur in der Beratungsbranche.

Der Mittelstand steht vor großen Herausforderungen, die eine fachkundige Beratung erfordern. Die EFFEKT Unternehmensgruppe bietet maßgeschneiderte Lösungen in den Bereichen Versicherungen und Altersvorsorge. Erfolgreiche Beratung basiert auf Branchenkenntnis, präziser Analyse und enger Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern. EFFEKT erfüllt diese Kriterien und bietet damit einen erheblichen Mehrwert für den deutschen Mittelstand.

Gerne beraten Sie unsere Juristen und Ökonomen wie Sie nachhaltig Ihre Haftung reduzieren, Steuern optimieren und Liquidität erhöhen können.

Hier gelangen Sie zu dem Interview auf finanzwelt.de.

Jeder Unternehmer kennt sie. Die Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung des Unternehmens, des Berufs- oder zur Absicherung von speziellen Risiken – z.B. Vermögensschäden, Umweltschäden oder Produktschäden. Erfahren Sie hier, welche kritische Bedeutung eine zutreffende Risikodeklaration in der wichtigsten Unternehmensversicherung beizumessen ist. Wir stellen in unserer betrieblichen Praxis regelmäßig fest, dass mit dem Thema Haftungs- und Risikobegrenzung in der Berufsausübung teilweise sehr stiefmütterlich umgegangen wird, längstens jedoch so lange, bis sich ein höherer Schadenersatzanspruch gegenüber dem Unternehmen oder dem Geschäftsführer persönlich ankündigt. Die bittere Ernüchterung tritt ein, wenn der Haftpflichtversicherer den Schaden ablehnt. Unzureichende Risikodeklaration, Obliegenheitsverletzung und Ausschlüsse sind die häufigsten Ablehnungsgründe. Eine Haftpflichtversicherung bietet keinen umfassenden Schutz gegen alle Haftpflichtgefahren eines Versicherungsnehmers. Vielmehr werden von vornherein nur die im Versicherungsvertrag deklarierten Risiken gedeckt (primäre Risikobegrenzung). Innerhalb dieses versicherten Bereichs erfährt der Deckungsschutz durch Ausschlüsse weitere Einschränkungen (sekundäre Risikobegrenzung). Für den Versicherungsnehmer ist es deshalb entscheidend, dass die beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten richtig und vollständig deklariert werden bzw. eine Tätigkeit nur innerhalb der deklarierten Risiken erfolgt. Das versicherte Risiko ist der konkret angegebene Betrieb mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten bzw. der angegebene Beruf. Die schadensverursachende Tätigkeit gehört dann zum versicherten Risiko, wenn die Gesamtheit der einzelnen Tätigkeiten nach ihrem Zweck einen Zusammenhang mit dem beschriebenen Risiko aufweist (OLG München VersR 82, 665). Tatsächlich bei Vertragsschluss ausgeübte Tätigkeiten, die nicht angegeben werden, bleiben grds. unversichert. Bei einer Überschreitung des deklarierten Risikos hilft im gewissen Umfang die sogenannte Vorsorgeversicherung. Während bloße Erhöhungen oder Erweiterungen des deklarierten Risikos grundsätzlich gedeckt sind, bleiben und selbst eine unterlassene nachträgliche Anzeige nur zu einer Strafprämie oder zur Kündigung mit Wirkung ex nunc führen, besteht für die hiervon zu unterscheidenden neuen Risiken nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz nach der Vorsorgeversicherung zu in der Regel reduzierten Deckungssummen. Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes tritt automatisch ein, entfällt aber rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer das Risiko auf Anfrage, die in der Regel mit der jährlichen Prämienrechnung oder mit dem Prämienerhebungsbogen verbunden wird, nicht anzeigt. Versichert sind aus Gründen der oben stehenden Ausführungen regelmäßig nur die Tätigkeiten, die gemäß der Betriebsbeschreibung auch vereinbart wurden. Ungünstig formulierte Betriebsbeschreibungen beinhalten ein großes Risiko für das versicherte Unternehmen. So kann ein Versicherer möglicherweise versuchen die Tätigkeit, durch die ein Schaden verursacht wurde, außerhalb des versicherten Tätigkeitsbereiches anzusiedeln.

Im Folgenden ein paar exemplarische Beispiele:

Beispiel 1: Eine Betriebsbeschreibung lautet: „Versichert sind die Tätigkeiten eines Bedachungsbetriebes“. Das Unternehmen führt jedoch auch klassische Zimmererarbeiten, Gerüstbauarbeiten wie auch allgemeine Bautätigkeiten aus. Letztere sind jedoch wegen der ungenügenden Betriebsbeschreibung nicht versichert. Beispiel 2: Im Versicherungsschein wird vereinbart „Versichert ist die Tätigkeit eines Heizungsbau- und Sanitär­installationsbetriebes“. Wie sieht es aber aus, wenn ein Schaden bei der Installation einer Lüftungsanlage geschieht? Was ist, wenn der Schaden bei der Verlegung von Rohren für eine Sprinkleranlage entsteht? Beispiel 3: Ein Steuerberater berät seine Mandanten neben steuerlichen Fragen auch in finanziellen Angelegenheiten, rechtlichen Fragen und in der Gestaltung von Verträgen. Damit liegt nicht nur ein Verstoß gegen die sonst aufsichtspflichtigen-/regulierten- und genehmigungspflichtigen Berufssparten und somit i.d.R. ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vor, sondern der Steuerberater hat für diese Beratung ohne entsprechende Ausgestaltung keinen Versicherungsschutz im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung.

Fazit:

Die Beispiele mögen auf den ersten Blick ein wenig nach Haarspalterei aussehen, aber es kann nur davor gewarnt werden, die Risikobeschreibung auf die leichte Schulter zu nehmen. Im Umgang mit Versicherungsunternehmen sollte unbedingt berücksichtigt werden, dass bei Großschäden ausschließlich die Rechts- und Schadenabteilungen des Versicherers Deckungserklärungen abgeben dürfen. Die Praxiserfahrung zeigt, dass die Schadenabteilungen strikt nach vertraglicher Vereinbarung handeln. Die Dauer der Geschäftsbeziehung, das Volumen oder die persönlichen Beziehungen zum Versicherungsvertreter spielen bei der Deckungsprüfung im Großschadensfall indes keine Rolle. Aus der dargestellten Problematik folgt daher, dass die Betriebsbeschreibung möglichst präzise zu gestalten ist. Betriebliche Tätigkeiten sind daher zunächst richtig zu erkennen und vollständig anzugeben.

Unsere Lösung:

Nach dem im Haftpflichtversicherungsrecht geltenden Grundsatz der Spezialität des versicherten Risikos besteht Versicherungsschutz stets nur für die in dem Versicherungsschein angegebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnisse oder Tätigkeiten des Versicherungsnehmers. Schwierigkeit bereitet die Abgrenzung des jeweiligen Risikos. In der täglichen Beratungspraxis von EFFEKT® wird neben der juristisch-formalen Konkretisierung des versicherten Risikos innerhalb einer Branche, eine Klausel mit offener Formulierung und damit einer weiten Auslegung verwendet. Mögliche Risikoänderungen werden mit jährlichen Fragebögen und persönlichen Gesprächen mit unseren Mandanten identifiziert und in enger Abstimmung mit den Mandanten gegenüber den Versicherungsunternehmen ordnungsgemäß deklariert.  

Ihr Kontakt zu uns

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