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Vorschriften, Regulierungen, Fachkräftemangel, Abgaben: Unternehmen werden in Deutschland viele Steine in den Weg gelegt. Was ist Ihrer Meinung nach die größte Belastung für kleine und mittelgroße Firmen?

Der tägliche Austausch mit kleinen und mittelständischen Unternehmen beweist uns immer wieder: Die exorbitante Steuerlast lähmt den Wirtschaftsstandort ungemein.

Und das kommt nicht von irgendwo her: Europaweit die zweithöchste Körperschaftsteuer, elf Prozent höhere Unternehmenssteuersätze als im EU-Schnitt, die meisten offenen Doppelbesteuerungsverfahren der OECD – alles Rahmenbedingungen für einen zunehmend unattraktiven Wirtschaftsstandort.

Rezession und Rekordenergiepreise vervollständigen das Bild. Das Leben von Entscheidern in Firmen aller Größen wird so nur noch schwerer. Die zitierten weiteren Punkte kommen noch hinzu. Alles keine gute Basis für ein kompetitives Umfeld.

Hat diese Belastung in den letzten Jahren eher zugenommen oder entspannt sich die Lage?

Der Gürtel ist im Prinzip während der letzten Jahre immer enger geschnallt geworden. Gegen den internationalen Trend sind die Besteuerungen von Firmen hierzulande hoch- und nicht runtergegangen.

Wir stehen damit international weitestgehend allein dar. Das Signal, welches an Fachkräfte, Investoren und Unternehmen aus dem Ausland gesendet wird, ist fatal:

Woanders wird Entlastung geschaffen, in Deutschland obendrauf gesattelt. Auch Gründer überlegen es sich dann doppelt und dreifach, ob es nicht besser wäre nicht zu gründen.

Das Schaffen von Arbeitsplätzen, die Herstellung hochwertiger Produkte und die Entstehung von Innovation wird so ebenfalls verhindert.

Welche Konsequenzen kann das nach sich ziehen?

Mittel- bis langfristig können handfeste und dauerhaft spürbare Konsequenzen real werden. Hier sprechen wir nicht von kurzfristigen Konjunkturdellen.

Eine Abwanderung von Unternehmen, die aus meiner Sicht mit dieser Menge an Bremsklötzen immer wahrscheinlicher wird, lähmt unsere Volkswirtschaft enorm.

Deshalb sollte lieber jetzt gehandelt werden statt in ein paar Jahren, also dann, wenn sich die Missstände von heute intensiviert haben.

Ist absehbar, in welche Richtung sich diese Belastung zukünftig entwickelt?

Über eine Glaskugel verfügt tatsächlich niemand. Fakt ist aber, dass das Wachstumschancengesetz bei den aufgezählten Problemen helfen soll. Insofern ist es höchst unwahrscheinlich, dass weitere Maßnahmen von politischer Seite kurzfristig folgen werden.

Sicherlich geht diese bundespolitische Maßnahme in die richtige Richtung, greift allerdings an einigen Stellen zu kurz und schafft keine großflächige Entlastung der Wirtschaft. Unabhängige Experten, unter anderem aus dem Hause des Instituts der Wirtschaftsprüfer, (IDW) sehen das ähnlich. Die Maßnahmen sind zu vage – Probleme werden tendenziell eher größer als kleiner.

Wie reagieren Kunden von Ihnen auf dieses Thema? Gibt es Akzeptanz oder nur Unverständnis?

Die Unsicherheiten aus 2023 halten sich auch 2024. Mittelstand und Handwerk ächzen aus meiner Sicht mehr denn je unter ihren wirtschaftlichen und finanziellen Problemen.

Akzeptanz gibt es nur dahingehend, dass die staatlichen Strukturen eben mit Steuermitteln so gut es geht finanziert werden müssen. Nur eines ist klar – und da sind sich unsere Kunden einig: In den aktuellen Zeiten ist jede zusätzliche Belastung für Betriebe eine zu viel. Was wir brauchen, sind nachhaltige Schritte zur finanziellen Entlastung von Unternehmen. 

Das fordern unsere Kunden auch ein. Sie haben es sich auch verdient und tun gut daran, weiter an einer Strategie zur Reduzierung der Steuerlast zu arbeiten.

Langfristig entsteht so ein echter Wettbewerbsvorteil, weil die eingesparte Steuerlast an anderer Stelle gut reinvestiert werden kann.

Welche konkreten Tipps können Sie im Umgang mit der hohen Steuerlast geben?

Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sollten unbedingt ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Steuerzahlungen den Unternehmenscashflow schädigen können. Man spricht in der Fachsprache von sogenannten „leakages“, also Kapitalabflüssen.

Ein taktisch kluger Ansatz ist es, Kostenstrukturen zu analysieren und Positionen für den Vermögensaufbau in den Betriebsausgabenabzug zu überführen. Beispielhaft kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer, statt die Steuern einfach ans Finanzamt abzuführen, das Kapital in einer steueroptimierten und insolvenzgeschützten Altersvorsorge aufbauen.

Die Entscheidung dabei ist ganz einfach: Entweder das Kapital fließt ohne Nutzwert an das Finanzamt und ist anschließend der Verfügungsgewalt des Unternehmers entzogen, oder der Unternehmer baut sich stattdessen ein Vermögen auf, das schnell siebenstellige Dimensionen über die Laufzeit erreichen kann.

Beitragshöhen jenseits der 20.000 EUR pro Monat sind aus praktischer Erfahrung keine Seltenheit.

Die Einrichtung einer solchen Lösung bedarf jedoch betriebswirtschaftlicher und juristischer Spezialkenntnisse. Unsere Juristen von der Effekt Unternehmensgruppe haben sich auf solche Fälle, insbesondere rentable Handwerksunternehmen, spezialisiert und sind Ansprechpartner für Geschäftsführergesellschafter in kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Interessieren Sie sich dafür, wie Sie die Steuerbelastung Ihres Unternehmens reduzieren können? Wir sind für eine persönliche Beratung gerne für Sie da: Kontaktaufnahme.

Das Interview finden Sie auf unternehmen-heute.de unter folgendem Link: „Jede zusätzliche Belastung für Betriebe eine zu viel“

 

Lesedauer: 2 Minuten

Nach den Erhebungen des Bundeszentralamts für Steuern aus dem Jahr 2020 steht Deutschland im weltweiten Vergleich mit einer Gesamtsteuerquote bei Kapitalgesellschaften mit 29,94% nur noch hinter Japan (30,42%) und Malta (35%). Bei den Gesamtabgaben (Sozialabgaben und Einkommen bei einem Alleinstehenden mit Durchschnittseinkommen) belegt Deutschland (49,0%) nach OECD Erhebungen weltweit den zweiten Platz hinter Belgien (51,5%). 

Grund genug darüber nachzudenken, mit welchen Instrumenten die Steuerlast im Unternehmen reduziert werden kann und gleichzeitig der eigene Vermögensaufbau für die Altersvorsorge als abzugsfähige Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Dieses Privileg existiert und nutzen können es überwiegend die Geschäftsführer und Gesellschafter von GmbH´s.  Lebens- oder Rentenversicherungen privat, aus bereits versteuertem Einkommen anzusparen, ist u.M.n. keine geeignete Lösung.

Vereinfacht ausgedrückt zahlen Kapitalgesellschaften wie z.B. die GmbH in Deutschland (je nach Gemeindehebesatz) 15% Körperschaftssteuer+Soli und je nach Gemeindehebesatz ~ 15% Gewerbesteuer, macht zusammen ~ 31% an Unternehmenssteuern. 

Rechenbeispiel: 

Liegt der Gewinn vor Steuern demnach bei 100.000 EUR werden ~ 31.000 EUR an Unternehmenssteuer fällig. 

Wird nun beispielsweise eine insolvenzsichere Altersvorsorgelösung installiert, die mit ~ 2.000 EUR monatlich / 24.000 EUR jährlich bespart wird, sind die Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der zu versteuernde Gewinn reduziert sich somit auf 76.000 EUR. Die Steuerlast wird im Fiskaljahr von 31.000 EUR auf 23.560 EUR reduziert. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge sind betriebswirtschaftlich somit mit 7.440 EUR „subventioniert“. Die Gesamtkosten liegen in der Liquiditätsbetrachtung im Ergebnis bei ~ 16.560 EUR jährlich | 1.380 EUR monatlich. Monatlich wird die Altersvorsorge durch diesen Effekt mit 620 EUR = 31% vom Finanzamt subventioniert. Dabei sind die positiven gewinnmindernden Effekte der Rückstellungsbildung noch nicht berücksichtigt.

Unsere Rechtsanwälte haben ein Modell für Unternehmer entwickelt, in dem die Beiträge des Unternehmens ab dem ersten Beitrag insolvenzgeschützt zum Vermögen des begünstigten Geschäftsführers zählen. Gleichzeitig erfolgt die Kapitalanlage in einem All-World-Ansatz der eine nachweislich inflationsausgleichende Performance bietet. Es gibt somit mehrfache Partizipationseffekte.

Unser Appell: 

Statt den Fiskus mit immer höheren Steuerzahlungen zu bedienen, denken Sie zunächst an sich selbst, das steigende unternehmerische Risiko, sowie an die Möglichkeit Erträge auf einem smarten Weg in Gesellschaftervermögenssphäre zu bringen. Weder eine Gewinnausschüttung, noch eine Gehalts- oder Tantiemezahlung können es steuerlich mit dem skizzierten Modell aufnehmen. Der einzige Unterschied ist natürlich, dass die Zuflüsse in der Altersvorsorge erst zum geplanten Rententermin ausgezahlt werden und nicht sofort für Konsumzwecke zur Verfügung stehen.

Sie haben Fragen zu dem o.g. Modell? Gerne stehen Ihnen unsere Experten beratend zur Verfügung.

 

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