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Das Bundessozialgericht (BSG) hatte mit seinem Urteil vom 10. Dezember 2019 (Az. B 12 KR 9/18 R) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Landschaft der Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer von GmbHs nachhaltig verändert hat. Diese Entscheidung markierte einen Wendepunkt in der bisherigen Rechtsprechung und hat tiefgreifende Konsequenzen für die Vertragsstrukturen und die Praxis der Unternehmensführung.

 

Hintergrund der Entscheidung

Die Frage, ob und in welchem Umfang Geschäftsführer von GmbHs der Sozialversicherungspflicht unterliegen, war lange Zeit ein Bereich intensiver juristischer Debatten. Das BSG hat klargestellt, dass auch Geschäftsführer, die ihre Geschäftsanteile indirekt über einen Treuhänder halten, der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Dies betrifft insbesondere jene Konstellationen, in denen Geschäftsführer durch Treuhandverträge und Stimmbindungsvereinbarungen versucht haben, eine Sozialversicherungsfreiheit zu erreichen.

 

Kernpunkte des Urteils

Das Gericht entschied, dass die reine schuldrechtliche Basis solcher Treuhandverträge und die damit verbundenen Weisungsbefugnisse nicht ausreichen, um die Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers auszuschließen. Dies führt dazu, dass solche Geschäftsführer in Bezug auf ihre soziale Absicherung wie angestellte Fremdgeschäftsführer behandelt werden.

 

Praktische Auswirkungen und Handlungsempfehlungen

Die unmittelbaren Auswirkungen dieses Urteils sind weitreichend. Unternehmen müssen nun ihre Vertragsstrukturen und die Einbindung ihrer Geschäftsführer gründlich überprüfen. Insbesondere Konstruktionen, die auf Treuhandverhältnissen basieren, stehen auf dem Prüfstand. Geschäftsführer und ihre Berater sind angehalten, die Satzungen und die gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen zu überarbeiten, um der neuen Rechtslage gerecht zu werden.

 

Zukünftige Risiken und Compliance

Die strenge Auslegung des BSG kann dazu führen, dass viele bisherige Gestaltungen, die auf einer Umgehung der Sozialversicherungspflicht abzielten, nicht mehr haltbar sind. Dies erhöht das Risiko von Nachzahlungsforderungen in sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen. Unternehmen sollten daher proaktiv handeln und ihre Vertragswerke anpassen, um Compliance zu gewährleisten und finanzielle Risiken zu minimieren.

 

Fazit

Dieses Urteil des BSG ist ein klares Signal an alle beteiligten Akteure, dass die Zeiten der Unsicherheit und der kreativen Umgehungsversuche vorbei sind. Es zwingt Unternehmen zu einer rechtlich einwandfreien Gestaltung ihrer Geschäftsführerverträge und hat das Potenzial, die Unternehmenspraxis in Deutschland nachhaltig zu beeinflussen. Die Herausforderung besteht nun darin, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, umzusetzen und zukünftige juristische und finanzielle Fallstricke zu vermeiden.

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